Das P-Konto löst zum 1.7.2010 das bisher bestehende Kontopfändungsrecht ab. Wesentliches Merkmal des neuen Pfändungsschutzkontos wird das Bestehen eines automatischen Pfändungsschutzbetrags von knapp 1000 Euro sein. Anders als bisher kommt es nicht mehr auf die Art und Herkunft des Kontoguthabens an. Es werden auch anders als bisher die Einkünfte selbsständig Tätiger berücksichtigt.
Das Gesetz sieht bislang aber noch kein Recht auf die Einführung eines Girokontos für Jedermann vor. Die Seite thematisiert die wesentlichen Neuerungen und gibt den Schuldnern wertvolle Tipps und Tricks.
« Zurück Webkatalog-Linkliste