1. vereinbaren
Rufen Sie uns an und schildern Sie uns, um was es geht. So können wir Ihnen sagen, ob Sie bei uns richtig sind. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie Ihre Rückrufnummer.
2. Nicht zu lange zögern
Unsere Rechtsordnung sieht in vielen Fällen Fristen vor, die zu beachten sind. Werden die entsprechenden Fristen nicht eingehalten, kann dies zu Nachteilen oder gar Anspruchsverlusten führen. Deshalb sollten Sie nicht zulange zögern.
3. Sachverhalt
Notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So können Sie in dem Gespräch mit uns nichts vergessen. Gerade bei komplizierteren Sachverhalten ist es hilfreich, wenn Sie eine chronologische Abfolge der für die Sache entscheidenden Ereignisse zu Ihrem ersten Gespräch mit uns mit bringen. Bei vielen Beteiligten ist es darüber hinaus hilfreich, wenn Sie einen Namens- und Adressenliste mit Zuordnung der entsprechenden Telekommunikationsverbindungen für uns bereit halten.
4. Nachweise zusammenstellen
Stellen Sie möglichst in chronologisch geordneter Reihenfolge alle Ihr Anliegen betreffenden Dokument, z. B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen zusammen und bringen Sie diese bitte zu dem Beratungsgespräch mit. Sind in der entsprechenden Sache Zustellungen an Sie erfolgt, bringen Sie bitte auch die Zustellumschläge mit. Zur Überprüfung etwaiger Fristen sind diese für uns wichtig.
zurück nach oben
1. Zeugen auflisten
Könnten bereits aus Ihrer Sicht Zeugen wichtig sein, legen Sie uns bitte deren vollständige Namen und postalischen Anschriften vor. Soweit möglich, fügen Sie bitte die entsprechenden Telekommunikationsdaten hinzu.
2. Ihr Anliegen
Wir werden mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen.
Eine wichtige Voraussetzung der Prüfung der Durchsetzbarkeit Ihres Anliegens ist, dass Sie uns über den Sachverhalt ungeschönt, vollständig und wahrheitsgemäß informieren.
3. Ihre persönlichen Daten
Wir benötigen neben Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse auch Ihre persönlichen Telekommunikationsdaten. Ihre persönlichen Telekommunikationsdaten legen wir nur dann unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach außen offen, wenn das erforderlich und in Ihrem Sinne ist.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, teilen Sie uns bitte Ihre Mitgliedsnummer und die vollständige Bezeichnung und die vollständige Anschrift Ihres Rechtsschutzversicherers mit.
Sollten Sie bereits im Besitz einer Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers sein, reichen Sie uns diese bitte her. Oft ist es sachdienlich, uns auch die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) vorzulegen. Aus diesen ergibt sich, ob Ihre Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, Ihnen Deckungszusage zu erteilen.
Die Höhe einer etwaig mit Ihrem Rechtsschutzversicherer vereinbarten Selbstbeteiligung entnehmen Sie bitte Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag.
Details