Restschuldbefreiung in England – nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei!
In Deutschland und Österreich dauern außergerichtliche Verfahren häufig mehrere Monate lang an, während die Gläubiger mit all ihren Möglichkeiten (oft auch unseriösen Mitteln) auf den Schuldner einwirken können – eine Situation, in der man nicht leben will.
Gerichte weisen bzw. brechen Verfahren außerdem immer wieder aufgrund von Formfehlern ab. Der Schuldner steht dann wieder genau da, wo er vor Verfahrensbeginn war, allerdings ohne eine hilfreiche Möglichkeit.
In England hingegen erfolgt die Restschuldbefreiung laut Gesetz nach 12 Monaten (oder sogar weniger) nach der Annahme Ihres Antrags – wir helfen Ihnen auf dem Weg dorthin!
Wir kümmern uns um Ihre Belange vor Ort und schaffen die nach gültigem Recht notwendigen Strukturen für einen Erfolg der Sache unserer Klienten. Unser hochqualifiziertes Team von Fachanwälten, Übersetzern und Steuerberatern ist komplett deutschsprachig und natürlich in der Thematik bewandert, um sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren. Das Insolvenzverfahren wird von unseren Fachanwälten in London durchgeführt.
Unsere Klienten sind grundsätzlich erfolgreiche Freiberufler und Selbständige, die u.a. auf Grund von fehlgeschlagenen Immobilienkäufen sowie Bank- und Finanzverbindlichkeiten in eine persönlich missliche Situation geraten sind. Diese unangenehme Lage soll schnellstmöglich beseitigt werden, jedoch bietet das neue, „vereinfachte“ deutsche Insolvenzverfahren (Wohlverhaltensphase von 6 Jahren) leider keine wirkliche Alternative.
Wir bieten Ihnen hier und in England eine persönliche Komplettbetreuung und unterstützen Sie bei allem, was für ein erfolgreiches Verfahren nötig ist:
- Erwerb eines Wohnsitzes in England, der das Kriterium des geforderten Hauptwohnsitzes (51%) erfüllt und somit englischem Insolvenzrecht entspricht.
Erlangung einer englischen Adresse in Mietwohnung/Appartement, ggf. auch eine „Sofort-Adresse“ nach den Kriterien des englischen Insolvenzverfahrens.
- Anmeldung von Gas, Wasser Strom und Erledigung aller weiteren notwendigen Formalitäten
Erstellung eines englischen Kontos für Sie mit qualifizierter Begleitung zu den Bankterminen
- Versicherungsabschluss (Erwerb einer National Insurance Number)
Kontaktvermittlung zu wichtigen Behörden, Maklern, Rechtsanwälten und jeder notwendigen Unterstützung und vieles mehr, was Ihnen helfen kann.
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